Links und Tipps
Zahlen und Fakten zum Au-pair-Programm
Die Au-pair-Bedingungen sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Von der Bundesrepublik Deutschland ist das vom Europarat 1969 verabschiedete „Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ zwar nicht bestätigt worden, wird aber im Wesentlichen anerkannt.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt zwei Merkblätter zur Au-pair-Beschäftigung heraus und hat einige Informationen zum Au-pair-Verhältnis zusammengestellt:
Tipp: Die Webseite der Bundesagentur wird sehr oft verändert. Leider verschieben sich dann auch die Links zu den Dokumenten. Probieren Sie die Suche auf der Seite "Veröffentlichungen". Suchen Sie dort nach "au-pair".
Das Fehlen einer staatlichen Kontrolle hat die Entwicklung von Qualitätsstandards für Au-pairs notwendig gemacht. Heute tragen die Au-Pair Verbände wesentlich zur Qualitätssicherung im Au-pair Bereich bei. Sie finden sie unter Verbände und Organisationen.
Darüber hinaus haben wir Bücher zum Au-pair Wesen zusammengetragen. Sollten Sie weitere Literaturempfehlungen haben, nehmen wir diese gerne auf.
Die Dr. Walter GmbH führt alljährlich eine Studie zu Entwicklungen und Trends im deutschen Au-pair-Wesen durch. Einen Auszug der letzten Konjunkturumfrage haben wir online aufbereitet.






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