Rechte und Pflichten

Ein Familienmitglied und keine Hausangestellte

Was sind deine Aufgaben?

Du kümmerst dich um die Kinder, begleitest sie zum Kindergarten, zur Schule, zu Freizeitaktivitäten oder auf den Spielplatz. Du verrichtest leichte Hausarbeiten, unterstützt die Familie dabei, die Wohnung in Ordnung zu halten und hilfst beim Waschen und Bügeln. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu. Vielleicht gibt es in der Familie auch Haustiere, die du ebenfalls mitbetreust.

Die häusliche Mithilfe umfasst (inkl. Babysitten) 5 bis 8 Stunden pro Tag bei etwa 25 bis 45 Stunden pro Woche (je nach Gastland). Dafür bekommst du mindestens eineinhalb zusammenhängende freie Tage in der Woche (je nach Gastland). Du hast einen Anspruch auf den Besuch eines Sprachkurses und dir steht ein bezahlter Urlaub zu.

Bedenke also, dass ein Au-pair-Aufenthalt nichts mit Urlaub zu tun hat.

Was genau zu tun ist, klärt jede Familie ganz individuell mit ihrem Au-pair vor Ort.

Was bekommst du im Gegenzug?

Neben freier Verpflegung und Unterkunft erhältst du ein Taschengeld, das wöchentlich oder monatlich ausgezahlt wird und je nach Land variiert. Es beträgt mindestens 50 Euro in der Woche.

Du solltest darauf achten, dass dein Au-pair-Aufenthalt nicht das Kindergeld gefährdet, denn Au-pair ist keine Berufsausbildung, für die selbstverständlich Kindergeld gezahlt wird. Wenn allerdings dargelegt wird, dass ein theoretisch-systematischer Sprachunterricht stattfindet, der den Schluss auf eine hinreichend gründliche Sprachausbildung rechtfertigt, sieht es anders aus. Allerdings müssen dazu mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden, wobei auch eine Durchschnittsbetrachtung zulässig ist. Das bedeutet, dass du auch Blocksprachkurse absolvieren und nachweisen kannst.

Wenn du Kurse belegst, die von einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt werden, oder die als Vorbereitung auf Fremdsprachentests (wie TOEFL) für die Zulassung zum Studium nötig sind, gelten diese ebenfalls als Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldes.