Au-pair in der Schweiz

Welche Au-pair-Bedingungen gelten für die Schweiz?

In der Schweiz wird je nach Kanton Französisch, Italienisch oder Deutsch gesprochen. Du kommst als Au-pair wahrscheinlich in die Westschweiz, zu der die Städte Genf und Lausanne gehören, ins Tessin oder in die Deutschschweiz mit ihren Städten Bern, Basel und Zürich.

Nicht nur die Schweizer Alpenlandschaft und die vielen Seen tragen zur hohen Lebensqualität in der Eidgenossenschaft bei. Auch das kulturelle Angebot ist in weiten Teilen des Landes überaus vielfältig.

Rechte und Pflichten

Die Aufgaben von Au-pairs sind klar definiert: Im Vordergrund steht die Betreuung der Kinder und nicht etwa die Versorgung von Haustieren oder die Haushaltsführung. Jedoch dürfen leichte Tätigkeiten wie Wäsche waschen, Bügeln oder die Zubereitung von Mahlzeiten für die Kinder verlangt werden. Oft wünschen sich Gasteltern auch, dass das Au-pair die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützt.

In einem verbindlichen Vertrag zwischen Au-pair und Gastfamilie sind die Arbeitszeiten, die Vergütung, die Urlaubstage und die Abgaben zur Sozialversicherung festgelegt. Die Arbeitszeit von Au-pairs liegt bei maximal 30 Stunden in der Woche. Da Au-pairs in der Schweiz wie Angestellte behandelt werden, müssen sie auch Steuern zahlen.

Voraussetzungen:

Einreisebestimmungen:

Du benötigst als deutsche(r) Staatsbürger(in) zur Einreise in die Schweiz kein Visum, sondern lediglich einen gültigen Reisepass. Du darfst 12 Monate in der Schweiz leben und deinen Aufenthalt um ein weiteres Jahr verlängern, wenn du in derselben Gastfamilie bleibst. Für die Verlängerung können allerdings Kosten entstehen, die von deinen Gasteltern zu tragen sind.

Was du auch als EU-Mitglied brauchst, ist eine Arbeitsgenehmigung. Diese Erlaubnis muss durch die Gasteltern beantragt und bezahlt werden. Weil ab dem Tag der Beantragung bis zur Genehmigung bis zu zwei Monate vergehen können, musst du einplanen, dass eine kurzfristige Vermittlung in die Schweiz nicht möglich ist.

Wenn du Au-pair in der Schweiz werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (2 Referenzen über Babysitting, Arbeit in der Schule oder im Kindergarten, Praktika, etc.)
  • möglichst kinderlos und unverheiratet sein,
  • Sprachkenntnisse in mindestens einer der drei Amtssprachen haben: Französisch, Italienisch oder Deutsch.
  • Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Führerschein und Fahrpraxis haben,
  • möglichst einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben,
  • am besten Nichtraucher/-in sein
  • 9 - 12 Monate in der Schweiz verbringen wollen.

Du bekommst als Au-pair:

  • ein eigenes Zimmer und kostenlose Verpflegung,
  • 30 Tage bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche sowie ein ganzes Wochenende pro Monat
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs in der Landessprache deines Aufenthaltsortes zu besuchen,
  • ein monatliches Taschengeld zwischen 500 und 750 Schweizer Franken. Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag. Netto verringert sich der Betrag um die Abgaben an die Sozialversicherung. In der Schweiz müssen von jedem Einkommen 12,1 % an den Sozialversicherungsträger gezahlt werden. Die Gastfamilie übernimmt davon die Hälfte, also 6,05 %. Die andere Hälfte wird dem Au-pair vom monatlichen Taschengeld abgezogen. Au-pairs in der Schweiz müssen Lohnsteuern zahlen. Hier wird von einem angenommenen Betrag ausgegangen, der neben dem Taschengeld auch den Wert von freier Kost und Logis beinhaltet. Dadurch kann sich das monatliche Taschengeld erneut verringern.
  • In einigen Kantonen der Schweiz werden die Reisekosten von der Gastfamilie erstattet.

Versicherung in der Schweiz

In der Schweiz wirst du in die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen) aufgenommen. Gemäß Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen auch Au-pairs der Krankenkasse angehören.

Wenn du nur als Au-pair in der Schweiz bleibst, reicht möglicherweise eine private Au-pair-Versicherung. Solltest du nach deinem Au-pair-Aufenthalt noch länger bleiben, kann es sein, dass du rückwirkend die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen musst. Erkundige dich darum vorher bei der in deinem Kanton zuständigen Behörde.

Die zahnärztliche Behandlung gehört bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht zum Leistungskatalog der Krankenkasse. In einem öffentlichen Krankenhaus müssen die Patienten in der Regel nicht in Vorleistung treten.

Anders verhält es sich bei Privatkrankenhäusern: Sämtliche Behandlungskosten sind in Vorleistung zu erbringen und werden nur teilweise erstattet. Es kann sinnvoll sein, eine zusätzliche Au-pair-Versicherung abzuschließen. Damit ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:
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