Au-pair in Spanien

Welche Au-pair-Bedingungen gelten für Spanien?

Weltsprache Spanisch wird immer häufiger als dritte Fremdsprache an den Schulen gelehrt. Als Au-pair in Spanien kannst du deine Sprachkenntnisse vertiefen und gewinnst einen Einblick in die gastfreundliche Mentalität und Lebensweise der Spanier.

Mit etwas Glück landest du in einer der beliebten Städte Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla oder Bilbao.

Rechte und Pflichten

Du betreust die Kinder, hilfst ihnen beim Anziehen, begleitest sie zum Kindergarten oderzur Schule, spielst und bastelst mit ihnen. Daneben beteiligst du dich an der täglichen Hausarbeit, räumst die Kinderzimmer auf, hilfst beim Waschen und Bügeln, deckst den Tisch und räumst ihn ab. Auch bereitest du das Frühstück und einfache Mahlzeiten zu und hilfst beim Einkaufen.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an ein bis zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung.

Voraussetzungen:

Einreisebestimmungen: In Spanien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Spanien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Au-pairs, die ein Studentenvisum beantragen, müssen bei einer vom Instituto Cervantes anerkannten Sprachschule angemeldet sein.

Wenn du Au-pair in Spanien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch zwei Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Spanisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • einen Realschulabschluss oder Abitur haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW-Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 6 - 12 Monate in Spanien verbringen wollen. Im Sommer werden auch Au-pairs für nur 2 - 3 Monate gesucht.

Du bekommst als Au-pair:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tag in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein wöchentliches Taschengeld zwischen 50 und 70 Euro

Versicherung in Spanien

In Spanien kannst du mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und dem Formular S1, das du vor deiner Abreise bei deiner Krankenkasse beantragen musst, eine Karte von der „Seguridad Social“ erhalten. Diese berechtigt dich, in einem Ärztezentrum (ambulatorio) medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Doch es bleiben mehrere Risiken, die von der staatlichen Sozialversicherung nicht übernommen werden (z. B. Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Auch gehen die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung in Spanien voll zu Lasten des Patienten.

Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:
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