Au-pair-Kosten

Verpflegung, Taschengeld und Fahrkarte

Die Kosten für ein Au-pair sind überschaubar. Ein Kindermädchen ist meist teurer.

Als Gasteltern bieten Sie dem Au-pair freie Kost und Logis. Zusätzlich zahlen Sie Ihrem Gast ein Taschengeld von mindestens 280,- Euro im Monat. Sie übernehmen die Kosten für ein Versicherungspaket (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Für eine gute Au-pair-Versicherung muss man zwischen 33,- und 55,- Euro im Monat rechnen.

Weiterhin bezahlt die Gastfamilie ihrem Au-pair die Fahrt zum nächstgelegenen geeigneten Deutschkurs, in der Regel auch ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr. Alle Kosten, die durch Behörden anfallen (u. a. Meldebestätigung, Visumsverlängerung), werden ebenfalls von der Gastfamilie getragen.

Außerdem bezuschussen Sie als Gasteltern die Teilnahme an dem Sprachkurs Ihres Au-pairs mit 70,- Euro monatlich.

Die Ausgaben für ein Au-pair (Vermittlungsgebühr, Taschengeld, Versicherung, Pauschalen für Kost und Logis) sind teilweise steuerlich absetzbar. Ein schriftlicher Vertrag und die Überweisung des Taschengeldes auf das Konto des Au-pairs sind die Voraussetzung, um sich einen Teil der Kosten vom Fiskus zurückzuholen.

Die Kosten in der Übersicht

  • freie Kost und Logis
  • min. 280,- € Taschengeld
  • ca. 33,- bis 55,- € Versicherung
  • Monatsticket ÖPNV
  • Behördliche Kosten (Meldebestätigung, Visumsverlängerung ...)
  • 70,- €/Monat (Zuschuss zum Sprachkurs)

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min. 500,- € pro Monat

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt, wie der Vertrag formuliert sein sollte, um die Betreuungskosten geltend machen zu können. Wenn Sie keine anderen vertraglichen Regelungen haben, geht das Finanzamt von einer hälftigen Aufteilung des Gesamtaufwandes zwischen Kinderbetreuungskosten und haushaltsnaher Dienstleistung aus. Für Letztere kann ein Fünftel der Aufwendungen, maximal 4.000,- Euro pro Jahr, abgesetzt werden, und zwar direkt von der Steuerlast, aber nur einmal pro Haushalt. Kinderbetreuungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und gelten pro Kind.

Man sollte also nachrechnen, ob es sich nicht lohnt, bereits im Vertrag eine andere Aufteilung der Kosten zu vereinbaren.