Deutscher Bundestag befasst sich mit Missständen im Bereich Au-pair und Au-pair Vermittlung.

Seit Anfang März 2002 können Au-pairs auch ohne Inanspruchnahme einer qualifizierten Au-pair Agentur nach Deutschland einreisen. Seitdem häufen sich die Berichte über gescheiterte Au-pair Verhältnisse, ausgebeutete und missbrauchte Au-pairs und Gasteltern.

Auf mehrfache Bitte der Au-pair Organisationen in Deutschland haben Abgeordnete der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP am 01.07.03 einen gemeinsamen Antrag für die „Verbesserung der privaten Vermittlungen im Au-pair Bereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch“ im Bundestag eingereicht. Über diesen Antrag wird nach der Sommerpause im Parlament debattiert.

Gleichzeitig lud das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 08.07.03 etablierte Au-pair Organisationen zu einem Fachgespräch nach Berlin ein, um sich über die Entwicklung im Au-pair Bereich zu informieren und zu prüfen, welche Rolle die Bundesregierung im deutschen Au-pair Wesen einnehmen kann. Dabei wurde der IJAB Internationaler Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V. beauftragt gemeinsam mit allen maßgeblich am Au-pair Wesen beteiligten Institutionen und dem Ministerium für Familie eine Arbeitsgruppe zusammenzustellen. Weiterführende Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Au-pair Wesen sollen erarbeitet werden. Die ersten Gespräche der Arbeitsgruppe beginnen im September.

Ziel der Arbeitsgruppe ist ein gemeinsames Konzept zur Qualitätssicherung im Au-pair Wesen, das eine Grundlage für den Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag werden soll.

IJAB Internationaler Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V.

http://www.ijab.de