Gesundheitszeugnis für Au-pairs?

Gastfamilien, die ihr Au-pair über eine gute Agentur vermittelt bekommen, können sich darauf verlassen, dass es ein gültiges Gesundheitszeugnis hat. Was bescheinigt das ärztliche Attest und welche Vorteile bringt es für Gast und Gastgeber? Welche Behandlungskosten werden von der Versicherung übernommen?

Physische und psychische Gesundheit
In dem Gesundheitszeugnis bestätigt ein Arzt, dass keine Einwände gegen den Auslandsaufenthalt bestehen. Die Patientin oder der Patient ist physisch und psychisch in der Lage als Au-pair zu arbeiten. Sie oder er ist zurzeit frei von ansteckenden Krankheiten.

Ansteckende Krankheiten
Wenn das Au-pair vor der Abreise medizinisch untersucht wurde, erhalten besorgte Familien eine größere Sicherheit, dass ihr Gast gesund ist. Ein Gesundheitszeugnis für Au-pairs enthält in der Regel Aussagen über Tuberkulose (TBC), Hepatitis und AIDS/HIV. Nicht nur Menschen aus Ländern, in denen Tuberkulose sehr häufig ist, müssen nachweisen, dass sie nicht infiziert sind. Mittels Test lässt sich eine vorangegangene oder gegenwärtige Tuberkulose-Infektion erkennen. Wenn Au-pairs nach Deutschland kommen, hat ein Arzt auch Tests zu Hepatitis und AIDS/HIV durchgeführt und bescheinigt das negative Testergebnis.
Eine weitere Sorge ist unbegründet: Einige Au-pairs stammen aus Madagaskar, wo es immer mal wieder einen Pestausbruch gibt. Doch Experten geben hier Entwarnung und bestätigen, dass eine Übertragung der Krankheit extrem unwahrscheinlich ist.

In Deutschland ein Gesundheitszeugnis bekommen
Einige Gastfamilien geben nicht viel auf die ärztlichen Atteste aus manchen Ländern und lassen das Au-pair nach seiner Einreise auf eigene Kosten untersuchen. Wenn deutsche Ärzte die Gesundheitsuntersuchung vornehmen, rechnen sie dafür nach der Gebührenordnung privat ab (GOÄ-Nr. 29). Eine Au-pair-Versicherung leistet für diese Ausgaben nicht.

Umgang mit Vorerkrankungen
Besteht der Verdacht auf eine Vorerkrankung, bittet der Versicherer das Au-pair um eine Selbstauskunft. Der Umgang mit bestehenden Erkrankungen hängt vom Vertrag ab. Die meisten Au-pair-Versicherungen leisten nicht für die Behandlung von Vorerkrankungen einschließlich chronischer Erkrankungen. Anders ist es, wenn eine akute und unvorhersehbare Verschlechterung der Grunderkrankung stattfindet. Die Vorerkrankung muss in der Regel in den letzten sechs Monaten stabil und nicht behandlungsbedürftig gewesen sein.
Tipp: Deutsche Au-pairs, die eine Vorerkrankung haben, sollten sich vor ihrer Ausreise die physische und psychische Gesundheit bestätigen lassen. So lassen sich Probleme bei der Übernahme von Behandlungskosten vermeiden.