PROTRIP bietet auch Haftpflichtschutz für Au-pairs

Wer als Au-pair ins Ausland geht, sollte bei der Suche nach einer Auslandskrankenversicherung auch die Privathaftpflichtversicherung im Auge halten.

Zwar haben private Haftpflichtversicherungen in der Regel eine Weltdeckung, doch gilt diese oft nicht für Au-pair-Tätigkeiten.

Die PROTRIP-Reiseversicherung beinhaltet neben Kranken- und Unfallversicherung auch eine Haftpflichtversicherung. In den Tarifvarianten PROTRIP M, L und Z ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung integriert. Der Schutz berücksichtigt nicht nur Au-pairs, sondern auch Sprachreisende, die bei Familien mit Kindern wohnen und ähnliche Tätigkeiten wie Au-pairs ausüben. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sowie für Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilien beträgt jeweils eine Millionen Euro.

Die PROTRIP-Krankenversicherung leistet u. a. bei ambulanten und stationären ärztlichen Heilbehandlungen einschließlich Operationen, bei schmerzstillenden Zahnbehandlungen sowie beim medizinisch notwendigen Rücktransport.

Wichtig ist auch, dass das Au-pair mit der PROTRIP-Police abgesichert ist, wenn es den Auslandsaufenthalt unterbricht, um beispielsweise zu Weihnachten in die Heimat zu reisen.

PROTRIP wurde von der Dr. Walter GmbH speziell für Au-pairs, Sprachschüler und andere Langzeitreisende entwickelt. Der Versicherungsmakler feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Firmenjubiläum und ist Experte in der Absicherung von privaten und geschäftlichen Reisen und Auslandsaufenthalten.

http://protrip.de