Wenn das Au-pair bleiben will

Das Au-pair-Jahr ist vorbei, das Visum ist abgelaufen, aber das Au-pair möchte gern in Deutschland bleiben.

Das Au-pair fühlt sich hier wohl, spricht die Sprache inzwischen sehr gut und würde gerne noch eine Ausbildung oder ein Studium anschließen. Unter bestimmten Umständen ist das möglich.

In der Gastfamilie bleiben

Manchmal bieten Familien an, dass ihr Gast nach der Au-pair-Zeit vorerst bei ihnen wohnen bleibt. Vielleicht trifft es sich, dass die Kinder gerade ein Alter erreicht haben, in dem sie nur noch stundenweise eine Betreuung brauchen. Dann kann das vertraute Au-pair die perfekte Lösung sein. Dem Au-pair bleibt Zeit, einen studienvorbereitenden Sprachkurs zu besuchen oder ein Praktikum zu absolvieren. Aber Achtung: Es darf ohne Au-pair-Status nicht einfach im bisherigen Umfang in der Familie weiterarbeiten. Als Haushaltshilfe ist es nämlich sozialversicherungspflichtig, egal ob es mit oder ohne Visum nach Deutschland gekommen ist. Auf jeden Fall braucht der ausländische Gast eine passende Krankenversicherung.

EU-Au-pairs

Wenn sich Au-pairs aus Italien, Spanien oder Frankreich entscheiden, nach ihrem Au-pair-Aufenthalt weiter in Deutschland zu bleiben, können sie das einfach tun. Sie brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Wer eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) hat, ist zum Teil geschützt. In vielen Fällen werden aber nur die Kosten auf dem Erstattungsniveau des Heimatlandes übernommen. Eine private Reiseversicherung leistet für zusätzlich anfallende Kosten, wie zum Beispiel für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat.

Anschlussversicherung

Gastfamilien in Deutschland sind verpflichtet, für ihre Au-pairs eine Versicherung explizit für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzuschließen. Diese spezielle Au-pair-Versicherung gilt nur für den Au-pair-Aufenthalt und fällt in die Zuständigkeit der Familie. Endet die Au-pair-Zeit, braucht der Gast aus dem Ausland eine andere Versicherung, um die er sich nun selbst kümmern muss. Für die Übergangszeit bis zum regulären Studiums- oder Ausbildungsbeginn kann das Au-pair eine passende Reisekrankenversicherung für längere Auslandsaufenthalte nutzen. EDUCARE24 eignet sich als Anschluss an eine Au-pair-Versicherung: Der Tarif ist eine Kombination aus Kranken-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung, die für Sprachschüler, Studenten und Praktikanten entwickelt wurde. Was allerdings ergänzt werden sollte, falls der Gast weiterhin die Kinder betreut, ist der Haftpflichtschutz.

Visumsverlängerung

Für Au-pairs, die nicht aus der Europäischen Union kommen, stellt sich zudem das Thema der Visumsverlängerung, um die sie sich rechtzeitig kümmern sollten. Es muss ein Bildungsgrund vorliegen und der Nachweis einer Krankenversicherung ist nötig. Wenn das Au-pair als Voraussetzung für die Einschreibung an der Universität einen Sprachkurs besucht oder ein Praktikum absolviert, erfüllt es mit der Reiseversicherung EDUCARE24 die Visumsvorschriften der Ausländerämter. Vielleicht kann und möchte sich das Au-pair auch gleich regulär an der Universität einschreiben. Dann hat es die Möglichkeit, in die Gesetzliche Krankenversicherung einzutreten und sollte das tun. Mit der Vollversicherung sind dann beispielsweise auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen gedeckt. Einige Au-pairs entscheiden sich für einen Freiwilligendienst. Auch in diesem Fall werden sie gesetzlich versichert und die Visumsverlängerung verläuft problemlos. Die Organisation (wie beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz, Caritas) meldet sie an und zahlt die Sozialversicherungsbeiträge.